| Aufnahme: | |||||||
| Aufnahmegebühr Erwachsene | 75,00 € | ||||||
| Aufnahmegebühr Jugendliche ab 10 Jahre | 15,00 € | ||||||
| Keine Aufnahmegebühr für Ehefrauen von Mitgliedern oder innerhalb | |||||||
| von 3 Jahren, wenn eine Person schon einmal Mitglied im Verein war | |||||||
| und ein ordnungsgemäßer Vereinsaustritt erfolgte. | |||||||
| Beitrag: | |||||||
| Erwachsene | 50,00 € | ||||||
| Ehefrauen | 20,00 € | ||||||
| Jugendliche | 20,00 € | ||||||
| Halber Beitrag............. | 25,00 € | ||||||
| ...für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige oder Mitglieder, die über | |||||||
| 1 Jahr arbeitslos sind auf Antrag, nur sofern Arbeitsdienst geleistet wurde. | |||||||
| ... für Mitglieder, die 75 Jahre alt sind und 10 Jahre dem Verein | |||||||
| angehören. | |||||||
| ... bei einem Vereinseintritt nach dem 01. August | |||||||
| Arbeitsdienst: | |||||||
| (jährlich 5 Stunden a`10,- €) | 50,00 € | ||||||
| Die Arbeitsdienstpauschale wird zunächst von jedem erwachsenem Mitglied entrichtet | |||||||
| und dann bei einer Teilnahme am Arbeitsdienst mit dem Stundensatz in bar vergütet. | |||||||
| Die rechtzeitige Anmeldung zur Teilnahme am Arbeitsdienst bei den Gewässer- | |||||||
| warten ist zwingend erforderlich, die Berücksichtigung erfolgt in der Reihen- | |||||||
| folge der Anmeldungen ! | |||||||
| Vom Arbeitsbeitrag befreit sind: | |||||||
| --- | Jugendliche | ||||||
| --- | weibliche Mitglieder | ||||||
| --- | Rentner vor Erreichung der gesetzl. Altersrente auf Antrag | ||||||
| --- | Rentner ab 65 Jahre | ||||||
| --- | Schwerbehinderte Mitglieder ab einem GdB von 50 % mit Ausweis | ||||||