Aufnahme: | |||||||
Aufnahmegebühr Erwachsene | 75,00 € | ||||||
Aufnahmegebühr Jugendliche ab 10 Jahre | 15,00 € | ||||||
Keine Aufnahmegebühr für Ehefrauen von Mitgliedern oder innerhalb | |||||||
von 3 Jahren, wenn eine Person schon einmal Mitglied im Verein war | |||||||
und ein ordnungsgemäßer Vereinsaustritt erfolgte. | |||||||
Beitrag: | |||||||
Erwachsene | 50,00 € | ||||||
Ehefrauen | 20,00 € | ||||||
Jugendliche | 20,00 € | ||||||
Halber Beitrag............. | 25,00 € | ||||||
...für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige oder Mitglieder, die über | |||||||
1 Jahr arbeitslos sind auf Antrag, nur sofern Arbeitsdienst geleistet wurde. | |||||||
... für Mitglieder, die 75 Jahre alt sind und 10 Jahre dem Verein | |||||||
angehören. | |||||||
... bei einem Vereinseintritt nach dem 01. August | |||||||
Arbeitsdienst: | |||||||
(jährlich 5 Stunden a`10,- €) | 50,00 € | ||||||
Die Arbeitsdienstpauschale wird zunächst von jedem erwachsenem Mitglied entrichtet | |||||||
und dann bei einer Teilnahme am Arbeitsdienst mit dem Stundensatz in bar vergütet. | |||||||
Die rechtzeitige Anmeldung zur Teilnahme am Arbeitsdienst bei den Gewässer- | |||||||
warten ist zwingend erforderlich, die Berücksichtigung erfolgt in der Reihen- | |||||||
folge der Anmeldungen ! | |||||||
Vom Arbeitsbeitrag befreit sind: | |||||||
--- | Jugendliche | ||||||
--- | weibliche Mitglieder | ||||||
--- | Rentner vor Erreichung der gesetzl. Altersrente auf Antrag | ||||||
--- | Rentner ab 65 Jahre | ||||||
--- | Schwerbehinderte Mitglieder ab einem GdB von 50 % mit Ausweis |